Daimlerstraße 9
25337 Elmshorn
Öffnungszeiten
Mo.–Fr. 8–16:30 Uhr

1.    Geltung der Bedingungen  
    (u.a. Adressatenkreis)
1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die wir mit Unternehmern eingehen, das heißt mit solchen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Im Falle von Rechtsgeschäften mit Verbrauchern, denen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann, finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
1.2    Mit der vorstehenden Maßgabe erfolgen alle unsere Lieferungen, Service-, Instandsetzungs- und sonstigen Leistungen sowie Angebote ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Kontrakte, und zwar auch dann, wenn die Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
1.3    Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden die Lieferung und/oder sonstige Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.4    Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Eine Kommunikation per Telefax, per e-mail oder sonstiger elektronischer Bestellsysteme reicht zur Wahrung der vereinbarten Schriftform aus.
1.5    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der individuell ausgehandelten vertraglichen Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Bedingungen bzw. des Vertrages im übrigen nicht berührt.

2.    Angebot und Vertragsabschluß
2.1    Bestelllisten, Rundschreiben, Sonderangebote, Kataloge sowie Veröffentlichungen in Fachzeitungen und im Internet, mit denen wir über unser Warensortiment und Dienstleistungsprogramm informieren, sind freibleibend und unverbindlich. Sonderangebote sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, auf 14 Tage befristet.
2.2    Aufträge und Bestellungen sind für uns nur verbindlich, sofern sie durch uns schriftlich bestätigt werden oder wir ihnen durch Übersendung der Waren nachkommen.
2.3    Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die von einem schriftlich unterbreiteten Angebot bzw. von einem schriftlich geschlossenen Vertrag abweichen.

3.    Preise
3.1    Die in unseren Preislisten und Angeboten angegebenen Preise sind Nettopreise. Hinzu kommen Mehrwertsteuer und sonstige Pflichtabgaben, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
3.2    Mengenstaffelpreise werden im Rahmen unserer Auszeichnungen ausschließlich auftragsabhängig, d.h. im Rahmen einzelner Bestellungen gewährt.
3.3     Bei allen Preisen behalten wir uns die Berechnung von Transport- und Versandkosten vor. Bei Kleinbestellungen unter € 250,– bleibt auch die Berechnung von anteiligen Bearbeitungskosten vorbehalten.

4.    Lieferungen
4.1    Ist die Lieferzeit nach Tagen, Wochen oder Monaten bestimmt, so beginnt sie mit dem Zugang der Auftragsbestätigung bei unserem Kunden. Ist die Lieferzeit nach Tagen bestimmt, so sind hierunter Werktage zu verstehen.
4.2    Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Belieferung durch Vorlieferanten, Transportengpässe und andere von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Lieferverpflichtung und rechtfertigen die angemessene Änderung der Liefertermine. Der Kunde ist in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist die Abnahme der verzögerten Lieferungen zu verweigern. Darüber hinaus stehen dem Kunden in den genannten Fällen keine Ansprüche gegen uns zu.
4.3    Der Kunde ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung auf eventuelle Anlieferschwierigkeiten für Lkw hinzuweisen. Vernachlässigt der Kunde diese Hinweispflicht, so gehen hierauf zurückzuführende Schäden bei der Anlieferung zu seinen Lasten.
4.4    Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen.
4.5    Schlägt eine Anlieferung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen fehl, so sind wir berechtigt, Ersatz für den uns entstandenen nachgewiesenen Aufwand  zu beanspruchen.

5.    Mängel und Gewährleistung
5.1    Gewichts- und Mengendifferenzen bis zu 5 % der Bestellmenge gelten als handelsüblich und stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für Substitute, d.h. Waren vergleichbarer Art und Qualität, zu deren Lieferung wir berechtigt sind, sofern wir uns zur Lieferung des bestellten Produkts außerstande sehen.
5.2    Hinsichtlich der vertragsgemäßen Beschaffenheit, Zusammensetzung, Verwendbarkeit, Eignung oder Wirkung der Vertragsprodukte sind nur solche Angaben verbindlich, die in dem Kaufvertrag niedergelegt sind.
5.3    Gebrauchte Liefergegenstände, die nicht von uns generalüberholt wurden, veräußern wir unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und jeder sonstigen Gewährleistung. Das Risiko, daß derartige Kaufsachen mit einem Mangel behaftet sind, liegt daher allein beim Kunden.
5.4    Im übrigen gilt generell, daß eingehende Lieferungen vom Kunden sofort bei Ankunft am Bestimmungsort sorgfältig und umfassend gemäß den Angaben auf dem Lieferschein auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen sind. Alle im Rahmen dieser Untersuchung erkennbaren Mängel oder Mindermengen sind auf der Empfangsquittung oder unmittelbar nach Erhalt der Ware per Telefax oder e-mail, ersatzweise fernmündlich zur Niederschrift, unter Bereithaltung von Belegen gegenüber unserer ausliefernden Niederlassung zu beanstanden.
5.5    Im Falle berechtigter und rechtzeitig vorgebrachter Beanstandungen leisten wir für Mindermengen oder mangelhafte Waren schnellst-­­­­­­möglich Nach- bzw. Ersatzlieferungen in dem Umfange, der erforderlich ist, um Fehlmengen auszugleichen und mangelhafte Teile der Lieferung zu ersetzen. Der Kunde ist zur Abnahme der Teilmenge und der mangelfreien Teile der Lieferung sowie zur Abnahme der Nach- oder Ersatzlieferung verpflichtet. Wird durch die Nach- oder Ersatzlieferung eine vollständige oder mangelfreie Gesamtleistung von uns nicht erbracht, so ist der Kunde berechtigt, sich eventueller sonstiger ihm nach dem Gesetz zustehenden Gewährleistungsrechte zu bedienen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu.
5.6    Wir sind von jeglicher Gewährleistung frei, wenn Mängel der Vertragsprodukte auf der Befolgung von Anweisungen des Kunden oder auf Fehlern bei der Einlagerung oder bei der Verwendung der Vertragsprodukte durch den Kunden beruhen.
5.7    Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn die beanstandete Ware bereits verarbeitet oder verbraucht wurde.
5.8    Die Gewährleistungsfrist endet ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Angaben fremder Hersteller auf Fertigverpackungen über die Mindesthaltbarkeit der Ware führen nicht zu einer Verlängerung der für uns geltenden Gewährleistungsfrist.

6.    Erfüllungsort und Gefahrübergang
6.1    Erfüllungsort ist unabhängig von dem Bestimmungsort der Lieferung der Ort unseres Auslieferungslagers.
6.2    Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit ihrer Übergabe an den Kunden oder den Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir für den Kunden den Transportauftrag erteilen oder den Transport selbst ausführen. Es ist Sache des Kunden, eine die genannte Gefahr abdeckende Versicherung abzuschließen.
6.3    Der Gefahrübergang tritt auch dann ein, wenn der Kunde den vereinbarten Auslieferungs- oder Abholungstermin schuldhaft verstreichen läßt.

7.    Zahlungen
7.1    Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sechs Tagen nach Rechnungsdatum bargeldlos vom Kunden auszugleichen.
7.2    Die Hereinnahme von Wechseln behalten wir uns von Fall zu Fall vor. Ggf. werden Wechsel wie auch Schecks nur unter Vorbehalt der Einlösung angenommen. Bankspesen und -gebühren, Rücklastschrift- und Bearbeitungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
7.3    Eventueller Bankeinzugsrabatt ist bereits auf der Rechnung in Abzug gebracht. Weitere Skontokürzungen sind nicht zulässig. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden eventuell in der Rechnung ausgewiesene Rabatte sowie entstandene Kosten gegenbelastet.
7.4    Barzahlungen geltend nur dann als erfolgt, wenn sie auf unseren Formularen von einem hierzu berechtigten Mitarbeiter quittiert sind.
7.5    Unsere Preise sind auf der Grundlage eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs kalkuliert. Besteht der Kunde gleichwohl auf Barzahlung, sind wir berechtigt, für den hierdurch verursachten Mehraufwand einen Aufschlag von 3 % auf den jeweiligen Rechnungsbetrag zu verlangen.
7.6    Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer Rechnung in Verzug, werden alle unsere ausstehenden Forderungen einschließlich eventueller Forderungen aus Wechseln ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen die noch auszuführenden Lieferungen zurückzustellen und für diese Vorkasse zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen.
7.7    Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist unzulässig, es sei denn, daß diese Gegenforderungen fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.8    Ein eventuelles Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur hinsichtlich solcher Zahlungen zu, die den einzelnen Auftrag betreffen, aus dem er Gewährleistungsansprüche o.ä. erhebt.

8.    Eigentumsvorbehalt
8.1    Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten zum Zeitpunkt der Zahlung fälligen Verbindlichkeiten, die aus Liefer-, Werk- und/oder Finanzierungsverträgen oder im Zusammenhang hiermit entstanden sind, uns gegenüber erfüllt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
8.2    Im Falle der Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit einer dem Kunden oder einem Dritten gehörenden Sache erwerben wir anstelle des Kunden das anteilige Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Kaufpreises der von uns gelieferten Ware zu dem Wert der neuen Sache.
8.3    Im Falle der Be- oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sind wir Hersteller im Sinne des Gesetzes, jedoch unter Ausschluß der Übernahme jeglicher Herstellerverpflichtungen. Uns steht das anteilige Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises der be- oder verarbeiteten Sache zu dem Wert der neuen Sache zu.
8.4    Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Er tritt hiermit den erstrangigen Teil seiner Forderungen aus berechtigter und unberechtigter Weiterveräußerung, der dem Rechnungspreis (einschließlich MwSt) der von uns gelieferten Sachen entspricht, im voraus an uns ab. Namen und Anschriften der Abnehmer sowie die Höhe der jeweiligen Forderung sind uns auf erstes Anfordern hin mitzuteilen. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und wir diese Befugnis nicht aus anderem Grunde widerrufen. Wir nehmen die in dieser Bestimmung geregelten Vorausabtretungen an.
8.5    Bis zu einer ordnungsgemäßen Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder der durch Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sache hat der Kunde diese räumlich getrennt von anderen Sachen aufzubewahren. Er trägt alle während dieser Zeit für die Erhaltung erforderlichen Kosten und Aufwendungen und haftet uns für jede Verschlechterung. Die Waren sind ausreichend gegen Schäden, Verlust und Untergang zu versichern. Auf Anforderung ist uns ein schriftlicher Nachweis hierüber zu erbringen.
8.6    Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gekauften Ware oder der entstandenen neuen Sache ist unzulässig. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums durch Dritte sind uns von dem Kunden unverzüglich bekanntzugeben und unter Einsatz geeigneter Mittel abzuwehren.
8.7    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren wieder an uns zu nehmen.
8.8    Wir verpflichten uns, die zur Absicherung unserer Forderungen bestellten Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der unter normalen Umständen realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt. Das Recht zur Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.

9.    Eigentumsübergang bei Streckengeschäften
9.1    Bei sogenannten Streckengeschäften, das heißt bei solchen Geschäften, bei denen wir die Finanzierung eines zwischen dem Kunden und einem dritten Lieferanten direkt zustandegekommenen Geschäfts übernehmen, tritt der Kunde seinen Anspruch auf Eigentumsverschaffung gegen den Lieferanten hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. In unserem Verhältnis zum Kunden gilt sodann die vorstehende Eigentumvorbehaltsklausel.
9.2    Sofern von uns hierzu aufgefordert, ist der Kunde verpflichtet, einer vertraglichen Regelung zuzustimmen, wonach wir in den Vertrag mit einem Drittlieferanten auf Seiten des Lieferanten eintreten.

10.    Produktverwendung
10.1    Der Kunde ist zur Beachtung von Verarbeitungs-, Deklarations- und Lagerungshinweisen verpflichtet. Er muß sich darüber hinaus über bestehende regionale Verarbeitungs- und Hygienevorschriften informieren und diese beachten.
10.2    Der Kunde muß sich in jedem Fall vor der Verarbeitung der gelieferten Ware von deren einwandfreiem Zustand überzeugen.
10.3    Der Kunde erkennt seine Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Vorschriften und Zolltarife bei der Verarbeitung von Marktordnungswaren, insbesondere von Butter und Butterfetten, an. Er ist verpflichtet, bei der Abwicklung der Liefergeschäfte auf seine Kosten mitzuarbeiten sowie benötigte Auskünfte zu erteilen und Nachweise zu erbringen. Das gleiche gilt für die Einhaltung bestehender Verarbeitungsbe­schränkun-
gen. Verzögert der Kunde die ordnungsgemäße Abwicklung oder hat er Rechtsverstöße begangen, ist er uns zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.
10.4    Erfolgen Untersuchungen durch aufsichtführende Behörden, sind wir umgehend zu informieren. Die Gegenprobe ist ordnungsgemäß aufzubewahren.

11.    Haftungsbeschränkung
11.1    Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
11.2    Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist ein eventueller Anspruch des Kunden auf Ersatz des nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
11.2    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für deliktische Schadensersatzansprüche. Sie gelten nicht für Ansprüche, die nach dem Produkthaftungsgesetz gegen uns erhoben werden können. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurech-­enbaren, einem Menschen zugefügten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

12.    Anzuwendendes Recht
Für die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13.    Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im Falle von Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts Hamburg.

14.    Sonstige Vereinbarungen
14.1    Bei der Rückgabe von Wertstoffen, Pfand- und Mehrwegartikeln, hat der Kunde auf die hygienischen Grundanforderungen, welche der Transport auf unseren Nutzfahrzeugen mit sich bringt, zu achten. Wir sind berechtigt, Gegenstände von der Rücknahme auszuschließen, wenn diese Grundanforderungen nicht erfüllt sind.
14.2    Pfandartikel, welche wir nicht geliefert haben, werden von uns grundsätzlich nicht zurückgenommen.
14.3    Der Kunde willigt in die Erfassung und Speicherung seiner personen- oder firmenbezogenen Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes ein.
14.4    Kunden im europäischen Ausland müssen bei Auftragserteilung ihre Euro-Identifikationsnummer benennen. Schäden, die uns aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften zur Euro-Umsatzsteuer entstehen, sind uns von dem betreffenden Kunden zu ersetzen.

Stand: Dezember 2007

HBT Backtechnik KG